AUFGABEN EINES
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind unabhängig von der Nutzung und der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung immer gleich. Die Aufgabenschwerpunkte können allerdings betriebsbedingt variieren. Zu den Aufgaben gehören u.a.:
- ggf. Erstellung, aber zumindest Fortschreibung der Brandschutzordnung
- Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität,
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Meldung von Mängeln, Vorschläge für Maßnahmen zu deren Beseitigung und Überwachung der Mängelbeseitigung
- Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrolle der Einhaltung festgelegter Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
- Mitwirkung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirkung bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)
Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.) - Dokumentation seiner Tätigkeiten im Brandschutz
s. DGUV Information 205-003, S. 14 - 16