DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen orientiert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in
- 16 Unfallkassen und drei Gemeindeunfallversicherungsverbände
- vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie
- die Unfallversicherung Bund und Bahn
Mit ihren derzeit gültigen Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen unterstützt die DGUV die Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Das Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz (FB FHB) der DGUV behandelt unter anderem alle Belange des betrieblichen Brandschutzes, wie z. B.
- betrieblicher Brandschutz als integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes
- Löschanlagen
- Brandvermeidungsanlagen
- Brandschutzbeauftragte
- Brandschutzhelfer